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Für Mütter

Mutter-Kind-Kur: Voraussetzungen, Ablauf und Begleitung durch den Antrag

Drei Wochen stationäre Vorsorge, zusammen mit deinen Kindern. Hier steht, wer Anspruch hat, was in der Klinik passiert, was es kostet und wie ich dich durch den Antrag bringe.


Was eine Mutter-Kind-Kur ist

Die Mutter-Kind-Kur ist eine stationäre Vorsorgemaßnahme nach § 24 SGB V. Drei Wochen in einer dafür zugelassenen Klinik, gemeinsam mit deinen Kindern, bezahlt von deiner Krankenkasse.

Sie ist keine Belohnung und kein Urlaub. Sie ist dafür gedacht, dass aus Erschöpfung keine Erkrankung wird. Deshalb heißt sie Vorsorge und deshalb musst du auch keine fertige Diagnose vorweisen, um sie zu bekommen.

Was in den drei Wochen wegfällt, ist für die meisten der stärkste Teil: kein Einkauf, kein Kochen, keine Wäsche, keine Termine für andere. Was dazukommt, sind Gespräche, Bewegung, Anwendungen und Menschen, die in derselben Lage sind.


Woran du merkst, dass es Zeit ist

Keiner dieser Punkte ist für sich ein Grund. Mehrere zusammen sind ein Muster und Muster kann man begründen.

  • Du schläfst schlecht oder wachst nachts auf und der Kopf läuft weiter.
  • Du bist gereizt und explodierst wegen Kleinigkeiten, danach kommt das schlechte Gewissen.
  • Der Rücken, der Nacken oder der Magen melden sich, ohne dass jemand etwas findet.
  • Du stehst dauernd unter Zeitdruck und bist selbst die Letzte auf der Liste.
  • Du fragst dich, ob deine Belastung überhaupt reicht. Genau diese Frage stellen die, die es zu lange aushalten.
Küchentisch am Abend mit Kaffeetasse, Kalender, Zetteln und offener Brotdose

Wer Anspruch hat

Anspruch hat, wer als Mutter gesundheitlich belastet ist und bei wem ambulante Angebote am Wohnort nicht ausreichen. Dein Einkommen spielt keine Rolle, deine Krankenkasse auch nicht, der Anspruch besteht bei allen gesetzlichen Kassen.

Kinder bis 12 Jahre fahren in aller Regel mit. Darüber hinaus braucht es immer eine besondere Begründung, warum dein Kind nicht zu Hause bleiben kann, in Ausnahmefällen ist das bis 18 möglich. Ob das bei euch trägt, schauen wir uns einzeln an.

Eine Wiederholung ist in der Regel alle vier Jahre möglich, unter bestimmten Voraussetzungen auch früher. Auch das prüfen wir im Gespräch.


Große und kleine Gummistiefel an einer offenen Tür, draußen ein Weg ins Grüne

Was in den drei Wochen passiert

Am Anfang steht eine ärztliche Aufnahme, in der geschaut wird, was du brauchst. Daraus entsteht dein Plan für die Zeit vor Ort.

Dazu gehören je nach Klinik Bewegungsangebote, Physiotherapie, Entspannungsverfahren, Einzelgespräche und Gruppen zu Themen wie Erschöpfung, Familie, Trennung oder Trauer. Deine Kinder haben ihr eigenes, altersgerechtes Programm.

Am Ende steht ein Abschlussgespräch: was sich verändert hat und was du mit nach Hause nimmst. Drei Wochen sind drei Wochen: Eine Eltern-Kind-Kur wird nicht verlängert, plane die Zeit also fest ein. Das gilt nicht für jede Maßnahme, bei einer Reha und bei einer Vorsorgekur nach § 23 kann die Dauer anders aussehen.


Deine Kinder: Begleitkind oder Therapiekind

Wenn dein Kind mitfährt, gibt es zwei Möglichkeiten. Ein Begleitkind kommt mit, weil es nicht zu Hause bleiben kann, und wird in der Klinik betreut. Ein Therapiekind hat einen eigenen gesundheitlichen Bedarf und wird selbst behandelt.

Der Unterschied entscheidet mit über die Klinikwahl und darüber, was im Attest stehen muss. Mehr dazu auf der Seite Begleitkind oder Therapiekind.


Wer zahlt was.

Die Maßnahme selbst trägt deine Krankenkasse. Unterkunft, Verpflegung, ärztliche Betreuung, Anwendungen und die Betreuung deiner Kinder sind darin enthalten.

Für Erwachsene fällt ein Eigenanteil an: 10 Euro pro Tag, dazu je 5 Euro für Hin- und Rückfahrt. Bei drei Wochen sind das zusammen 220 Euro. Kinder zahlen nichts. Wer von der Zuzahlung befreit ist oder die Belastungsgrenze erreicht hat, zahlt auch das nicht.

Achtung, es wird teurer. Ab dem 1. Januar 2027 steigt der Tagessatz auf 15 Euro, der Eigenanteil liegt dann bei 325 Euro. Maßgeblich ist, wann du die Maßnahme antrittst, nicht wann du sie beantragst.

Die Fahrt zur Klinik trägt deine Kasse weitgehend mit, dafür fällt eine kleine Zuzahlung pro Person und Fahrt an. Selbst zahlst du den Gepäckversand und persönliche Ausgaben vor Ort. Meine Begleitung kostet 75 Euro für eine Kur und 100 Euro für eine Reha, für den kompletten Antragsweg.

Diese Angaben gelten für gesetzlich Versicherte. Für Beamtinnen, Beamte und Privatversicherte läuft es grundlegend anders: Dort gibt es keine Zuzahlung, dafür streckst du die Klinikrechnung vor und holst dir das Geld von Beihilfe und Versicherung zurück. Alles dazu steht auf der Seite Beihilfe und private Versicherung.

Ablauf und Preise im Detail


So kommst du zum Antrag

Im Erstgespräch klären wir in 30 Minuten, ob eine Kur oder eine Reha zu deiner Situation passt. Danach bereite ich die Unterlagen für deine Krankenkasse vor und sage dir genau, worauf es im ärztlichen Attest ankommt, damit du nicht mit einem leeren Formular beim Arzttermin sitzt.

Parallel stelle ich eine Vorauswahl an Kliniken zusammen, deren Schwerpunkt zu deinem Anliegen passt, und berücksichtige Wunschtermine, Anfahrt und das Alter deiner Kinder. Entscheiden tust du.

Nach dem Antrag bleibe ich erreichbar, bei Rückfragen der Kasse ebenso wie bei einer Ablehnung.

Erstgespräch vereinbaren


Wenn der Antrag abgelehnt wird.

Eine Ablehnung fühlt sich an wie ein Urteil über die eigene Belastung. Sie ist keins. Sie bedeutet meistens, dass die Unterlagen nicht das gezeigt haben, was tatsächlich los ist.

Was ich mache: mit dir durchgehen, welche Angaben gefehlt haben, damit deine Situation vollständig ankommt. Was ich nicht mache: rechtlich für dich argumentieren oder dich gegenüber deiner Kasse vertreten. Dafür gibt es Sozialverbände und Fachanwältinnen und Fachanwälte für Sozialrecht und ich sage dir gern, wo du hinkannst.

Die Frist steht in deinem Bescheid. Behalte sie im Blick: In der Regel bleibt dir ein Monat und der ist im Alltag schneller vorbei, als er klingt.


Häufige Fragen

Muss ich krank sein, um eine Mutter-Kind-Kur zu bekommen?

Nein. Die Mutter-Kind-Kur ist eine Vorsorgemaßnahme und setzt genau davor an. Belastung und Erschöpfung reichen, wenn sie nachvollziehbar dargestellt sind und ambulante Angebote nicht ausreichen.

Wie lange dauert es vom Antrag bis zur Kur?

Plane insgesamt mehrere Monate ein. Der eigentliche Antragsweg nimmt dabei die wenigste Zeit in Anspruch. Warten musst du auf den Arzttermin für das Attest davor und auf einen freien Platz in der Klinik danach. Stell den Antrag deshalb lieber früher als später, um keine Zeit zu verlieren.

Kann ich mir die Klinik aussuchen?

Du hast ein Wunsch- und Wahlrecht und ich begründe deinen Wunsch im Antrag. Ein Wunschkonzert ist eine Kur trotzdem nicht: Die Klinik muss zu deiner Begründung passen, einen Versorgungsvertrag haben und im Wunschzeitraum tatsächlich Platz haben. Deshalb lege ich dir eine Vorauswahl an Häusern vor und erkläre die Unterschiede. Die Entscheidung triffst du.

Was kostet die Mutter-Kind-Kur?

Bei gesetzlich Versicherten zahlt die Krankenkasse die Maßnahme. Für Erwachsene fällt ein Eigenanteil an: 10 Euro pro Tag plus je 5 Euro für Hin- und Rückfahrt, bei drei Wochen zusammen 220 Euro. Ab dem 1. Januar 2027 sind es 15 Euro pro Tag und damit 325 Euro. Kinder zahlen nichts, wer befreit ist, zahlt auch die Zuzahlung nicht. Bist du beihilfeberechtigt oder privat versichert, läuft die Kostenfrage anders.

Muss mein Arbeitgeber zustimmen?

Nein. Eine bewilligte Vorsorgemaßnahme ist kein Urlaub, sondern eine gesetzlich geregelte Freistellung. Dein Gehalt läuft weiter, Urlaubstage kostet dich die Zeit nicht und deine Diagnose geht deinen Arbeitgeber nichts an. Du informierst ihn, sobald der Termin steht.

Mein Kind ist schulpflichtig. Geht das überhaupt?

Ja, und eine Kur findet das ganze Jahr statt, nicht nur in den Ferien. Dein Kind braucht für die Zeit eine Beurlaubung vom Unterricht, die beantragst du selbst bei der Schulleitung. Schulrecht ist Ländersache, deshalb sehen die Regeln überall etwas anders aus. Gemeinsam ist ihnen, dass die Schule im Einzelfall entscheidet und eine bewilligte medizinische Maßnahme ein gewichtiger Grund ist. Stell den Antrag früh und schriftlich und leg den Bewilligungsbescheid bei. Mehr dazu steht auf der Seite Begleitkind oder Therapiekind.


Vorträge für Kitas, Grundschulen und Familienzentren

„Eltern-Kind-Kur: Anspruch, Antrag, Ablauf“ ist ein Vortrag für Eltern. Etwa 30 Minuten, danach so lange Fragen, wie es Fragen gibt. Es geht darum, wer Anspruch hat, worin sich Vorsorge und Reha unterscheiden, wer mitfahren darf, was die drei Wochen kosten und wie der Antrag läuft. Am Ende weiß jede Familie, was ihr nächster Schritt wäre.

Für Kitas, Grundschulen und Familienzentren halte ich den Vortrag ohne Honorar. Im Umkreis von 50 Kilometern komme ich persönlich vorbei, darüber hinaus online. Mehr als einen Raum braucht es nicht, das Handout bringe ich mit.

Du kennst jemanden, der jemanden kennt? Oder du möchtest den Vortrag in der Einrichtung deines Kindes vorschlagen? Schreib mir eine Mail, den Rest kläre ich mit der Einrichtung.

sabine.grendel@projekt-gesundheitsberatung.de

Stichwort Vortrag genügt, ich melde mich zurück.


mit kind in kur, eine Initiative der PROJEKT-Gesundheitsberatung e.V.

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